Krankheit eines Kindes und Erkrankungen anderer Personen, die im gleichen Hausstand wohnen, Entschuldigung
Was muss ich tun, wenn mein Kind Läuse oder Krätze hat?
Bitte melden Sie uns einen Kopflausbefall bzw. einen Krätzebefall. Die Eltern bestätigen schriftlich, dass die Behandlung gegen Kopflausbefall und Krätze korrekt durchgeführt wurde. Im Wiederholungsfall ist ein schriftliches ärztliches Attest notwendig.
Was muss ich tun, wenn mein Kind oder ein Angehöriger des gleichen Hausstands an einer Infektionskrankheit erkrankt ist?
Ist ein Kind an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich das Schul- bzw. in den Ferien das Hortpersonal in Kenntnis zu setzen.
Was macht die Schule, wenn ein Kind fehlt und nicht entschuldigt wurde?
Das Lehr- und Hortpersonal prüft die Anwesenheit aller Kinder. Fehlt ein Kind nach der zweiten Unterrichtsstunde noch immer, so wird die Schulleitung hierüber informiert. Sie übernimmt die Koordination der weiteren Schritte. Lässt sich der Verbleib des Kindes nicht klären und liegt der Verdacht vor, dass eine Gefahrensituation entstanden sein könnte, so wird die Polizei benachrichtigt.
Wann wird ein ärztliches Attest benötigt?
War ein Kind mehr als fünf Tage krank, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Muss ich mein Kind entschuldigen?
Das Fehlen des Kindes ist ohne Aufforderung nach der Genesung schriftlich zu entschuldigen. Die Entschuldigung wird am ersten Unterrichtstag nach der Genesung dem Kind mitgegeben.
Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?
Ist ein Kind erkrankt, so ist es bis 7.30 Uhr im Sekretariat telefonisch krank zu melden. Wird der Anruf nicht persönlich entgegengenommen, so ist eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Das gilt auch für den Besuch des Hortes in der unterrichtsfreien Zeit.