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Was muss ich tun, wenn mein Kind oder ein Angehöriger des gleichen Hausstands an einer Infektionskrankheit erkrankt ist?

Frage
Was muss ich tun, wenn mein Kind oder ein Angehöriger des gleichen Hausstands an einer Infektionskrankheit erkrankt ist?

Ist ein Kind an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich das Schul- bzw. in den Ferien das Hortpersonal in Kenntnis zu setzen.