Zusammenarbeit mit der Schule
Ein gemeinsamer Kooperationsvertrag regelt die enge Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule. Die gemeinsame Nutzung von Arbeits-, Pausen- und Beratungsräumen, sowie gemeinsame Beratungen schaffen vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und des Austausches.
z.B.
- Schaffung einer abgestimmten Lernumgebung
- Ressourcen gemeinsam nutzen
- sich Kennen lernen und Austauschen
- Verzahnung der Hort – und GTA-Angebote
- Gemeinsame Jahresplanung
- Elternarbeit
- Gemeinsame Nutzung von Räumen, Außenflächen, Schulgarten etc.
- Hospitationen