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Wie sind die persönlichen Dinge meines Kindes während des Schulbesuchs versichert?

Frage
Wie sind die persönlichen Dinge meines Kindes während des Schulbesuchs versichert?

Bekleidung und private Sachen sind in den dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten/Räumlichkeiten aufzubewahren. Die privaten Sachen der Kinder sowie aller Nutzer und Nutzerinnen der Einrichtungen sind nicht versichert. Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel, Geldbörsen, Brieftaschen, Urkunden aller Art, Fahrtausweise, Versicherungskarten, Schlüssel etc. werden nicht gesondert aufbewahrt. Außerhalb der Öffnungszeit des Gebäudes (bspw. Wochenenden/Ferienzeiten) besteht keine Verwahrpflicht des Trägers der Einrichtung für das persönliche Eigentum der Kinder.